Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer delegierten Richtlinie ausgearbeitet, um vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP und DIBP) gemäß der Richtlinie 2011/65 / EU (RoHS) einzuschränken. Die Beschränkungsgrenze wird für jeden Stoff auf 0,1% festgelegt, und die Richtlinie tritt am 22. Juli 2019 in Kraft (22. Juli 2021 für Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente).
Hintergrund
Die Richtlinie 2011/65 / EU (RoHS) trat am 21. Juli 2011 in Kraft. Gemäß Anhang II der Richtlinie werden die Stoffe Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) in elektrische und elektronische Geräte einbezogen . Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der RoHS-Richtlinie wird Anhang II regelmäßig sorgfältig geprüft und erforderlichenfalls geändert. Daher wurden die Substanzen Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Hexabromocyclododecan (HBCDD) bewertet und Einschränkungen für vier Phthalate vorgeschlagen.
Wichtige Neuerung durch den Entwurf einer delegierten Richtlinie:
• DEHP, BBP und DBP (reprotoxischer Weichmacher): Aufgrund möglicher Alternativen müssen diese Phthalate in Anhang II mit einem maximal zulässigen Konzentrationswert von 0,1 Gew .-% pro Stoff pro homogenem Material aufgenommen werden
• HBCDD (ein persistentes, fortpflanzungsgefährdendes bromiertes Flammschutzmittel): Wird nicht in Anhang II aufgenommen, da HBCDD bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) eingeschränkt ist.
• DIBP (reprotoxischer Weichmacher): Die Bewertung von DIBP wäre aufgrund ihrer ähnlichen Eigenschaften die gleiche wie für DBP, so dass DIBP ebenfalls in Anhang II mit dem gleichen Grenzwert (0,1 Gew .-%) wie die oben genannten Phthalate zu integrieren ist
• Kein Konflikt zwischen Anhang XIV von REACH (Zulassungsliste einschließlich DEHP, BBP, DBP und DIBP, die ab dem 21. Februar 2015 in der EU während der Herstellung verboten werden) und Anhang II der RoHS-Richtlinie (Liste der eingeschränkten Stoffe mit den vorgeschlagenen Phthalaten DEHP) Es wurden BBP, DBP und DIBP beobachtet, die im Endprodukt begrenzt sein werden
• Spielzeug mit elektrischen und elektronischen Geräten (EEE-Spielzeug): DEHP, BBP und DBP werden aufgrund der strengeren Grenzwerte (REACH: REACH: maximal tolerierte Konzentration für die Summe dieser drei Phthalate) auch in Anhang XVII (Eintrag 51) von REACH geregelt 0,1 Gew .-% des plastifizierten Materials)
• Vorgeschlagene Übergangszeit: 22. Juli 2019 (22. Juli 2021 für medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente)
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