Was ist die REACH-Verordnung?
REACH ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat und am 1. Juni 2008 angewendet wurde. Es wird zu einer harmonisierten Verordnung über die vorbeugende Verabreichung aller Chemikalien, die auf den EU-Markt gebracht werden sollen, und ersetzt mehr als 40 Richtlinien und Vorschriften für das Chemikalienmanagement. Die Umsetzung der Verordnung wirkt sich erheblich auf den Export in die Europäische Union aus, insbesondere auf Chemikalien, elektromechanische Produkte, Textilien, Drucken und Färben, Gummi, Kunststoffe, Spielzeug und Möbel usw.
Was sind die wichtigsten Bestimmungen der REACH-Verordnung?
■ Registrierung: Stoffe, die über 1 Tonne pro Jahr hergestellt / importiert werden, müssen von EU-Herstellern und -Importeuren bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich auf den EU REACH Only Representative (OR) verlassen, um die Registrierung in ihrem Namen einzureichen.
■ Bewertung: Die eingereichten Registrierungsdossiers werden von der ECHA auf Vollständigkeit und Datenanforderungen geprüft. Die ECHA wird auch einen Stoff bewerten, der hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit von Belang ist.
■ Zulassung: Der in Anhang XIV aufgeführte Stoff mit sehr hohem Interesse (SVHC) darf nach der Festlegung der Daten nicht verwendet, in Verkehr gebracht oder in die EU eingeführt werden, es sei denn, dem Unternehmen wird eine Genehmigung erteilt.
■ Einschränkung: Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält die Liste aller eingeschränkten Stoffe, in der angegeben ist, welche Verwendungen eingeschränkt oder sogar verboten sind.
■ Kommunikation in der Lieferkette: Informationen über den sicheren Einsatz von Chemikalien (Risikomanagementmaßnahmen) müssen in Form von Sicherheitsdatenblättern oder Chemikaliensicherheitsberichten entlang der Lieferkette auf und ab kommuniziert werden.
Was ist der Geltungsbereich der REACH-Verordnung?
REACH gilt für Stoffe, die in Mengen von 1 Tonne pro Jahr oder mehr hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Es umfasst Stoffe allein, in einer Zubereitung oder in einem Artikel, der hergestellt, importiert, in Verkehr gebracht oder verwendet wird.
Was sind die Pflichten der Artikel gemäß der REACH-Verordnung?
■ Jeder Hersteller oder Importeur von Artikeln muss bei der Agentur eine Registrierung für jeden in diesen Artikeln enthaltenen Stoff einreichen, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Stoff ist in diesen Artikeln in Mengen von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Hersteller oder Importeur pro Jahr enthalten.
b) Der Stoff soll unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.
■ Wenn die Artikel nicht den Stoff enthalten, der unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden soll, müssen die Artikel die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen:
1) Jeder Lieferant eines Artikels, der die Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) und eine Konzentration von mehr als 0,1 Gew .-% enthält, muss dem Empfänger des Artikels ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, die dem Lieferanten zur Verfügung stehen, um eine sichere Verwendung der zu ermöglichen Artikel, der mindestens den Namen dieses Stoffes enthält.
2) Auf Anfrage eines Verbrauchers muss jeder Lieferant eines Artikels, der die Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) und eine Konzentration von mehr als 0,1 Gew .-% enthält, die entsprechenden Informationen innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt kostenlos bereitstellen die Anfrage.
3) Jeder Hersteller oder Importeur von Gegenständen, die die Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) enthalten, muss die Agentur benachrichtigen, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: (a) Der Stoff ist in diesen Gegenständen in Mengen von insgesamt mehr als 1 Tonne pro enthalten Produzent oder Importeur pro Jahr; (b) die Substanz ist in diesen Artikeln oberhalb einer Konzentration von 0,1 Gew .-% (Gew./Gew.) vorhanden.
4) Jeder Hersteller oder Importeur von Gegenständen sollte seinen nachgeschalteten Anwendern Sicherheitsdatenblätter / Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen, wenn der betreffende SVHC mit oder über 0,1 Gew .-% in einer Mischung oder Zubereitung hergestellt oder eingeführt wird.
Anmerkung: Die Kandidatenliste für die Autorisierung (SVHC-Liste) enthält 197 SVHCs . Während die neue Aufnahme von SVHC in die Liste Anforderungen an Lieferanten von Zubereitungen und Artikeln stellt, die die Substanzen enthalten.
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Anhang XVII)
Diese Liste der eingeschränkten Stoffe ist Anhang XVII zu REACH, bekannt als Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Artikel. Es schafft wichtige Verpflichtungen für Artikel neben denen für SVHCs. Die ECHA wird die Stoffe in Anhang XIV (Zulassungsliste) in Anhang XVII aufnehmen und die maximale Ausnahme für die Beschränkung ihrer Herstellung und Einfuhr auf gemeinschaftsweiter Basis gewähren, wenn die Risiken, die sich aus ihrer Verwendung ergeben, angemessen kontrolliert werden können und geeignete Alternativen verfügbar sind. die wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.
Wie kann die Produktkonformität mit EU REACH nachgewiesen werden?
Wenn es sich bei Ihrem Produkt um ein chemisches Produkt handelt, müssen Sie sicherstellen, dass jeder darin enthaltene Stoff gemäß EU REACH registriert wurde, wenn das Volumen dieses Stoffes 1 t / Jahr überschreitet. Der beste Weg, um die Einhaltung nachzuweisen, besteht darin, eine REACH-Registrierungsnummer zu erhalten, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ausgestellt wurde.
Wenn es sich bei Ihrem Produkt um einen Artikel handelt (z. B. Kleidung, Elektrogeräte), müssen Sie höchstwahrscheinlich prüfen, ob Ihr Produkt einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) und Stoffe enthält, die in der Liste der eingeschränkten REACH-Anhänge XVII aufgeführt sind. Die meisten Käufer möchten wahrscheinlich keinen Artikel mit einem SVHC von mehr als 0,1% w / w oder einen Artikel kaufen, der die REACH-Beschränkungsbedingungen nicht erfüllt.
Wenn Ihre Produkte Jiaaos Weichmacher als Rohstoff verwenden, können Sie sicher sein, dass die Weichmacher von Jiaao den REACH (SVHC) -Vorschriften entsprechen.
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