Die Mindestpreisverpflichtungen der EU für argentinische Biodieselhersteller werden morgen nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Nach Festlegung eines Mindestpreises können acht argentinische Biodieselhersteller ohne Abgabe von Antisubventionszöllen (ASD) in die EU exportieren. Nach Ansicht der Kommission "schafft" der Deal gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Biodieselhersteller.
Zu den kooperierenden ausführenden Herstellern, die zu Mindestpreisen verpflichtet wurden, gehören Molinos Agro, Oleaginosa Moreno Hermanos, Vicentin, Aceitera General Deheza, Bunge Argentina, Louis Dreyfus Commodities Argentina, Cargill und COFCO International Argentina.
Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, einen endgültigen Ausgleichszoll auf "subventionierte Einfuhren" von argentinischem Biodiesel in die EU einzuführen und Zollsätze von 26,2 bis 33,4% festzulegen.
Die Vereinbarung mit argentinischen Herstellern könnte einen langjährigen Handelsstreit beilegen. Die endgültigen Antidumpingzölle wurden von der EU 2013 auf Antrag des European Biodiesel Board (EBB) eingeführt.
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